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   BayObLG, 20.02.2003 - 1Z BR 77/02   

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https://dejure.org/2003,8784
BayObLG, 20.02.2003 - 1Z BR 77/02 (https://dejure.org/2003,8784)
BayObLG, Entscheidung vom 20.02.2003 - 1Z BR 77/02 (https://dejure.org/2003,8784)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Februar 2003 - 1Z BR 77/02 (https://dejure.org/2003,8784)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung eines Erbscheins auf Grundlage eines Testaments; Geltendmachung des Entgegenstehens eines vorherigen gemeinsamen Testaments der Eheleute; Folgen einer späteren Änderung eines gemeinsamen Testaments; Wirksamkeit eines das Testament betreffenden ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2265 § 2269 § 2271 Abs. 1 Satz 2 § 2290
    Gemeinschaftliches Testament nach Erbvertrag - Widerruf durch Aufhebungsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 658
  • DNotZ 2003, 867
  • FamRZ 2003, 1509
  • Rpfleger 2003, 366
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 02.02.1987 - BReg. 1 Z 61/86

    Einseitiger Widerruf von wechselbezüglichen Verfügungen; Voraussetzungen für die

    Auszug aus BayObLG, 20.02.2003 - 1Z BR 77/02
    b) Es ist anerkannt, dass Eheleute, die einen Erbvertrag geschlossen haben, durch ein gemeinschaftliches Testament Bestimmungen des Erbvertrages nicht nur aufheben (§ 2292 BGB ), sondern auch abändern und insbesondere in der Weise ergänzen können, dass sich die neuen Verfügungen nach dem Willen der Testierenden mit den bisherigen, weiter bestehen bleibenden als einziges gemeinschaftliches Testament darstellen (BayObLGZ 1956, 205/206; 1960, 192/195; 1965, 53/56; 1987, 23/27; Staudinger/Kanzleiter BGB [1998] § 2292 Rn. 4).
  • BayObLG, 02.08.1984 - BReg. 1 Z 45/84

    Beschwerde; Erbe; Erbschein; Vorbescheid; Überprüfbarkeit; Beschwerdegericht

    Auszug aus BayObLG, 20.02.2003 - 1Z BR 77/02
    Die Schlussfolgerungen des Tatrichters müssen hierbei nicht zwingend sein; die Entscheidung ist mit der weiteren Beschwerde nicht mit Erfolg angreifbar, wenn eine andere als die vom Tatrichter vorgenommene Auslegung ebenfalls möglich ist (st. Rspr.; vgl. BayObLG FamRZ 1985, 312 ).
  • BayObLG, 10.05.1960 - BReg. 1 Z 212/59

    Sofortige Bewilligung eines Erbscheins ohne Erteilung eines Vorbescheides;

    Auszug aus BayObLG, 20.02.2003 - 1Z BR 77/02
    b) Es ist anerkannt, dass Eheleute, die einen Erbvertrag geschlossen haben, durch ein gemeinschaftliches Testament Bestimmungen des Erbvertrages nicht nur aufheben (§ 2292 BGB ), sondern auch abändern und insbesondere in der Weise ergänzen können, dass sich die neuen Verfügungen nach dem Willen der Testierenden mit den bisherigen, weiter bestehen bleibenden als einziges gemeinschaftliches Testament darstellen (BayObLGZ 1956, 205/206; 1960, 192/195; 1965, 53/56; 1987, 23/27; Staudinger/Kanzleiter BGB [1998] § 2292 Rn. 4).
  • OLG München, 10.12.2008 - 20 U 2303/08

    Vermächtnis: Auslegung eines Testaments unter Berücksichtigung eines

    Die gegenseitige Erbeinsetzung und die Berufung der Schlusserben müssen nicht in derselben Verfügung getroffen werden (BayObLG FamRZ 93, 1126; BayObLG NJW-RR 03, 658).

    Insofern unterscheidet sich der hier zur Entscheidung anstehende Fall von dem, der dem Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 20.3.2003 (NJW-RR 03, 658) zugrunde lag.

    Auch wenn man eine oben dargestellte Verknüpfung zwischen Erbvertrag und gemeinschaftlichem Testament annimmt, folgt daraus noch nicht automatisch, dass eine Wechselbezüglichkeit zwischen den jeweiligen Erbeinsetzungen der Ehegatten und den Verfügungen im Testament von 1984 besteht (BayObLG NJW-RR 03, 658).

  • OLG München, 28.01.2009 - 3 U 5101/07

    Gemeinschaftliches eigenhändiges Testament: Formwirksamkeit von nachträglichen

    Soweit sich der Kläger auf den Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 20.02.2003 (NJW-RR 2003, 658 ff.) beruft, ist die dieser Entscheidung zugrunde liegende Fallgestaltung eine gänzlich andere.
  • OLG Schleswig, 09.01.2018 - 3 U 17/17

    Ehegattentestament - Voraussetzungen für Annahme der Wechselbezüglichkeit

    Auslegung ist aber Sache des Tatrichters (s. BayObLG NJW-RR 2003, 658 ff, juris Rn. 61 gerade für zwei zeitlich auseinanderfallende letztwillige Verfügungen).
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